Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma
MW-Mediengestaltung, im folgenden Auftragnehmer genannt,
und gelten auch für Geschäftsbeziehungen die über
die Internetseite http://www.mwm24.de getätigt werden.
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen
der Schriftform.
Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren
Server bzw. das Zusenden derselben per Email durch den
Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß
§ 145 BGB.
Diese AGB gilt, wenn der Auftragsgeber seine Rechnungsanschrift
im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
hat.
§ 2 Leistungen und Preise
Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge, die offensichtlich pornografischen oder faschistischen Inhalts sind, gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzen, nicht zu bearbeiten oder abzulehnen.
Die Preise des Auftragnehmers sind Europreise und verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in jeder Rechnung ausgewiesen. Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Arbeiten, die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden, werden zum jeweiligen Satz berechnet.
§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme,
Vorkasse oder Lastschrift. Bestandskunden können nach
Prüfung auch auf Rechnung zahlen. Im Verzugsfall ist der
Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer
entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu
führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht
und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers
mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme
der Lieferung werden die dadurch entstandenen
Kosten berechnet.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch
der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht
ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen
dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber
trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung
leistet.
Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich
große Material- und/oder Arbeitskosten, ist der Auftragsnehmer
berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum
des Auftragnehmers, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des
Eigentumsvorbehaltes tritt der Auftraggeber seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer
ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung
hiermit an.
§ 5 Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber
mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den
jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens
versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur
auf ausdrücklichen schriftlich übermittelten Wunsch des
Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber
den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der in
unseren Angeboten angegebenen Lieferfristen erwarten.
Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt
der Auftragnehmer allerdings nicht, es sei denn ein
Liefertermin wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
zugesichert. Hierbei beschränkt sich die Ersatzpflicht
des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.
Fällt der zugesagte Liefertermin auf ein Samstag, Sonntag
oder Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin in der
Regel auf den nächsten Werktag. Liefertermin am Samstag,
Sonntag oder Feiertag sind auf Wunsch des Auftraggebers
möglich, die Kosten gehen zu dessen Lasten.
Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch
in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere
Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den
Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftragnehmer behält sich vor, früher als zum angegebenen
Termin produzierte Waren trotz Express-Bestellung
vorweg per Standard-Lieferung zu verschicken. Dabei wird
in der Regel dennoch gewährleistet, dass die komplette
Bestellung bis zum angegebenen Termin angeliefert ist.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vorund
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Dateiübermittlung auf
den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt,
die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang
der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den
Auftraggeber ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach
der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,
müssen innerhalb eines Monats, nachdem die Ware das
Lieferwerk verlassen hat, geltend gemacht werden.
Beanstandungen sind nicht berechtigt, wenn die Ursache
einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung
unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich
gemachten Hinweise für produktionstechnisch einwandfrei
zu verarbeitende Produktionsvorlagen zurückzuführen ist.
Das gilt insbesondere für Daten, die auf sogenannten RGBFarben
beruhen, mit einer zu geringen Auflösung erstellt
wurden oder über nicht eingebettete Schriften verfügen.
Ferner weisen wir explizit darauf hin, dass bei einem CMYK
Farbauftrag über 300% keine Haftung übernommen wird!
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer
nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche,
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe
des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fallen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt
für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die
Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert
oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich
mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt
dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,
es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
nachweislich ohne Interesse ist.
Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei
farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet
werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen
einem eventuellen angefertigten Muster und Auflagenproduktion.
Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit
des verwendeten Materials bis zur Höhe der
eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem
Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit,
wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber
abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer
durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen
oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der
Auftragnehmer wie ein Bürge.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
§ 8 Archivierung
Alle vom Auftragnehmer erstellten Vorlagen, sowie Halbund
Fertigerzeugnisse werden 24 Montage verwahrt. Nach
Ablauf der Frist werden diese fachgerecht entsorgt/vernichtet.
Ein Löschungswunsch des Auftraggebers bedarf
der Schriftform. Darüber hinaus, sowie Datenträger und
andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere
Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus
beim Auftragnehmer verwahrt. Der Auftragnehmer haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände oder Daten versichert
werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber zu besorgen.
§ 9 Eigentum / Handelsbrauch
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Filme, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und sie werden dementsprechend nicht ausgeliefert.
§ 10 Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragsnehmers.
§ 13 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 15 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Unternehmen und
Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des
ganzen Auftrags zu beauftragen.
Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem
gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Inhaberwechsel
begründen kein Sonderkündigungsrecht.